Vermieter-Info Balkonkraftwerk

Information für Vermieter & Baugenossenschaften

Balkonkraftwerke sind energieerzeugende Haushaltsgeräte.
Hier finden Sie die wichtigsten Punkte zu Rechten und Pflichten
von Mietern und Vermietern sowie zur sicheren Montage.

1. Rechte des Mieters
  • Anspruch auf Zustimmung zur Installation (Gesetzesänderung 2024, § 554 BGB / WEG)
  • Eigentum am Balkonkraftwerk (wie Waschmaschine oder Kühlschrank)
  • Nutzung des Geräts, solange zerstörungsfrei und rückbaubar montiert
2. Pflichten des Mieters
  • Zerstörungsfreie Montage (keine Bohrungen in die Brüstung)
  • Rückbau bei Auszug
  • Regelmäßige Kontrolle (Drehmoment 23,8 Nm, 3× Schraubenprüfung)
  • Anmeldung im Marktstammdatenregister (MaStR)
  • Sicherung oder Abnahme bei Sturmwarnungen
3. Rechte des Vermieters
  • Eigentum an der Balkonbrüstung → darf Schäden oder Veränderungen verhindern
  • Kann auf einheitliches Erscheinungsbild bestehen
  • Darf Sicherheit, Statik, Brandschutz und Rettungswege einfordern
4. Pflichten des Vermieters
  • Zustimmung erteilen, wenn Montage fachgerecht und sicher ist
  • Instandhaltung der Brüstung als Teil des Gebäudeeigentums
  • Keine pauschale Ablehnung ohne sachlichen Grund
5. Technische Sicherheit
  • Geprüfte 40×40 mm Halterungen, Tragfähigkeit bis zu 150 kg/m (zwei Schienen)
  • Windlast-Berechnung: bis zu 150 km/h sicher
  • Montage im 90°-Winkel → Wind kann nicht untergreifen
  • Herstellerlöcher am Modulrahmen → Garantie (25–30 Jahre) bleibt erhalten
6. Vorteile für Vermieter & Baugenossenschaften
  • Keine Kosten und keine Haftung für den Vermieter
  • Einheitliche, geprüfte Systeme bei allen Mietern
  • Kein Risiko für die Gebäudesubstanz (zerstörungsfreie Montage, Rückbaupflicht)
  • Positiver Beitrag zu Klimaschutz & Energiewende

Hinweis: Diese Übersicht dient der Klarstellung und Information.
Technische Nachweise (Praxisversuche, Berechnungen) können auf Wunsch vorgelegt werden.