Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anlage zum Angebot

Da Energiesparfux der Verkaufs- sowie auf Wunsch begleitende Montagearbeiten durchführt, gibt es zwei Geltungsbereiche in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). 1. Online-Shop. 2. Werksauftrag.

1. Geltungsbereich Online-Shop:

Für alle Bestellungen über unseren Online-Shop durch Verbraucher und Unternehmer gelten die nachfolgenden AGB. Für die bessere Übersicht sind die Details als Pfeil ausgezeichnet. Bitte auf den Pfeil für mehr Informationen klicken! Wenn Sie diese Seite ausdrucken möchten und alles zum lesen auf das Papier bringen wollen, dann bitte alle Pfeile zum Drucken öffnen! Sie können auch nur bestimmte für Sie wichtige Informationen per Pfeil öffnen und ausdrucken, um eine bessere Übersicht zu erhalten. 
2. Verbraucher und Unternehmer:
  1. Ein Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  2. Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass wir nochmals auf sie hinweisen müssten. Verwendet der Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich zugestimmt haben.
  3. Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, für alle Angebote, Handwerksaufträge für Montage und Reparatur, Kaufverträge und Lieferungen, die wir an Auftraggeber (Käufer) leisten. Sie gelten gleichfalls für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
3. Vertragspartner, Vertragsschluss:
  1. Der Kaufvertrag kommt zustande: mit Energiesparfux Gerd Seifert, Reußensteinweg 24, 73734 Esslingen.
  2. Mit Einstellung der Produkte in den Online-Shop geben wir ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss über diese Artikel ab. Der Vertrag kommt zustande, indem Sie durch Anklicken des Bestellbuttons das Angebot über die im Warenkorb enthaltenen Waren annehmen. Unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung erhalten Sie noch einmal eine Bestätigung per E-Mail.
  3. Ein bindender Vertrag: kann auch bereits zuvor wie folgt zustande kommen: Wenn Sie die Zahlungsart, Bar-Zahlung, PayPal, oder Überweisung bzw. aus Beliebte Zahlungsmethoden gewählt haben, kommt der Vertrag zum Zeitpunkt Ihrer Bestätigung der Zahlungsanweisung an PayPal, eBay oder Sofortüberweisung zustande.
  4. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch und es wird nur im Bereich Deutschland, bevorzugt Baden-Württemberg verwendet.
  5. Der Vertragstext wird gespeichert und die Bestelldaten so wie die AGB vom Shop Balkonkraftwerk Energiesparfux Gerd Seifert Ihnen per E-Mail zugesendet. Die AGB können Sie jederzeit auch unter Telefon: 0711-820 90 92 (Mo – Fr. 08:00-12:00 Uhr) per E-Mail anfordern. Ihre vergangenen Bestellungen werden Ihnen per E-Mail zugesendet.
4. Lieferbedingungen:Die Lieferbedingungen sind abrufbar unter den Link: Versand- und Lieferbedingungen Link: Versandarten und wird da regelmäßig aktualisiert.
5. Zahlungsbedingungen:Die Zahlungsbedingungen ist abrufbar unter den Link: Zahlungsarten und wird da regelmäßig aktualisiert.
6. Widerrufsrecht:Das Widerrufsrecht ist abrufbar unter den Link: Widerrufsbelehrung bzw. Richtlinie für Rückerstattungen und Rückgaben und wird da regelmäßig aktualisiert.
7. Transportschäden:
  1. Für Verbraucher gilt: Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. Transportversicherung geltend machen zu können.
  2. Wie Sie Warenlieferung von Speditionen richtig annehmen, erfahren sie unter wichtige Hinweise!
  3. Für Unternehmer gilt, die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf Sie über. Sobald wir die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben. Unter Kaufleuten gilt die in § 377 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Unterlassen Sie die dort geregelte Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt nicht, falls wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben.

Geltungsbereich für Montage und Lieferung Balkonkraftwerk

Ich liefere grundsätzlich an Kunden mit einer Modulhalterung, die bei mir PV-Modul mit Wechselrichter oder Inselanlage bestellt haben! Beachten Sie bitte bei Modulhalterung die weiteren Informationen in der AGB, unter Wichtige Hinweise, Unterpunkt, Gewicht, Sicherheit und Übernahme von Verantwortung nach dem Kauf, enthalten.

Leistung- und Reparatur:

1. Allgemeines
  1. Für die Ausführung von Bauleistungen gilt die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil B als Ganzes und betreffend DIN 18299, DIN 18382, DIN 18384, DIN 18385 und DIN 18386 als „Allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)“ auszugsweise auch Teil C.
  2. Zum Angebot des Werkunternehmers gehörige Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen usw. sind nur annähernd als maß- und gewichtsgenau anzusehen, es sei denn, die Maß- und Gewichtsgenauigkeit wurde ausdrücklich bestätigt. An diesen Unterlagen behält sich der Werkunternehmer Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne Einverständnis des Werkunternehmers Dritten nicht zugänglich gemacht oder auf sonstige Weise missbräuchlich verwendet werden. Wird der Auftrag nicht erteilt, so sind kundenindividuell erstellte Unterlagen unaufgefordert und in allen anderen Fällen nach Aufforderung unverzüglich zurückzusenden.
2. Termine, Liefer- oder Fertigstellungstermin
  1. Der vereinbarte Liefer- oder Fertigstellungstermin ist nur dann verbindlich, wenn die Einhaltung nicht durch Umstände, die der Werkunternehmer nicht zu vertreten hat, unmöglich gemacht wird. Als solche Umstände sind auch Änderungen sowie Fehlen von Unterlagen (Baugenehmigung u. a.) anzusehen, längere Lieferzeiten für einzelne Bauteile, die zur Auftragsdurchführung notwendig sind.
  2. Der Kunde hat in Fällen des Verzugs (bei der Erstellung von Bauleistungen) nur dann den Anspruch aus § 8 Nr. 3 VOB/B, wenn für Beginn und Fertigzustellung eine Zeit nach dem Kalender schriftlich vereinbart war und der Kunde nach Ablauf dieser Zeit eine angemessene Nachfrist gesetzt und erklärt hat, dass er nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Auftrag entziehen wird.
  3. Seit 01.2022 sind die Lieferzeiten für einzelne Bauteile im Verzug geraten und es wird auf dem Shop: https://balkonkraftwerk.energiesparfux.de/ bekanntgegeben, wie lange die Lieferung dauern wird. Bitte nehmen Sie nach der Shop-Bestellung umgehend Kontakt mit Energiesparfux Gerd Seifert telefonisch unter 0711-820 90 92 von Mo. bis Fr. von 9:00 bis 12:00 Uhr auf und klären sie die Termine, Liefer- oder Fertigstellungstermin der Bestellung.
  4. Wenn die erforderlichen Lieferzeiten für einzelne Bauteile, in einem Zeitraum innerhalb von 1 Monat nicht geliefert werden können, wird der Auftrag wieder Storniert. Der Kunde wird vor dem Storno telefonisch informiert, wie er es gerne Handhaben möchte, damit es zu einer Einigung kommt.
3. Kosten für die nicht durchgeführten Aufträge:Da Fehler-Suchzeit – Arbeitszeit ist, wird – im Falle, dass keine Gewährleistungsarbeiten vorliegen – der entstandene und zu belegende Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn ein Auftrag nicht durchgeführt werden kann, weil:
  1. Der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte; Der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt;
  2. Der Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wurde;
  3. Die Empfangsbedingungen bei Nutzung entsprechender Produkte aus dem Bereich Unterhaltungselektronik nicht Haftung auf Schadenersatz einwandfrei gegeben sind.
4. Gewährleistungen und Haftung:
  1. Die Gewährleistungsfrist für alle Arbeitsleistungen, Reparaturen usw., die keine Bauleistungen sind, und für eingebautes Material beträgt 1 Jahr. Für Bauleistungen gilt die VOB/B als Ganzes sowie auszugsweise die VOB/C.
  2. Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde dem Werkunternehmer eine abgemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchführung der Nacherfüllung dem Werkunternehmer oder dessen Beauftragung zur Verfügung steht.
  3. Ist der Werkunternehmer zur Nacherfüllung verpflichtet, kann er diese nach eigener Wahl durch Beseitigung des Mangels oder durch Neuherstellung des Werkes erbringen.
  4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist ausgeschlossen bei Unerheblichkeit der Pflichtverletzung des Unternehmers oder wenn Gegenstand des Vertrages eine Bauleistung ist.
  5. Bei einer Verletzung des Lebens des Körpers oder der Gesundheit die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Werkunternehmers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht, haftet der Werkunternehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Werkunternehmers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden, die auf die Verletzung wesentlicher Pflichten infolge leichter Fahrlässigkeit des Werkunternehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung des Werkunternehmers auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden bis zu maximal zum doppelten Wert des Auftragsgegenstandes begrenzt. Ausgeschlossen sind Schadenersatzansprüche für sonstige Schäden bei der Verletzung von Nebenpflichten im Falle leichter Fahrlässigkeit. Der Werkunternehmer haftet nicht für sonstige Schäden aus Verzug, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen; die gesetzlichen Rechte des Kunden nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist bleiben davon unberührt. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und/oder Beschränkungen gelten nicht, sofern der Werkunternehmer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine selbstständige Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Ansprüche des Kunden auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt des Schadenersatzanspruchs statt der Leistung bleiben unberührt.
  6. Erweitertes Pfandrecht des Werkunternehmers an beweglichen Sachen.
  7. Dem Werkunternehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Auftrags in seinen Besitz gelangten Gegenstand des Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Gegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig sind.
  8. Wird der Gegenstand nicht innerhalb 4 Wochen nach Abholaufforderung abgeholt, kann vom Werkunternehmer mit Ablauf dieser Frist ein angemessenes Lagergeld berechnet werden. Erfolg nicht spätestens 3 Monate nach der Abholaufforderung die Abholung, entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und jede Haftung für leicht fahrlässige Beschädigung oder Untergang. 1 Monat vor Ablauf dieser Frist ist dem Kunden eine Verkaufsandrohung zuzusenden. Der Werkunternehmer ist berechtigt, den Gegenstand nach Ablauf dieser Frist zur Deckung seiner Forderungen zum Verkehrswert zu veräußern. Ein etwaiger Mehrerlös ist dem Kunden zu erstatten.

Verkaufsbedingungen

1. Eigentumsvorbehalt Werkunternehmer und Online-Shop:
  1. Die verkauften Gegenstände und Anlagen bleiben Eigentum von Energiesparfux Gerd Seifert bis zur Erfüllung sämtlicher aus diesem Vertrag ihm gegen den Kunden zustehender Ansprüche.
  2. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die der Verkäufer gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z. B. Aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen sowie sonstiger Leistungen nachträglich erwirbt.
  3. Für Unternehmer, Händler (Wiederverkäufer) gilt ergänzend: Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Sie dürfen die Ware im ordentlichen Geschäftsbetrieb nach der Bezahlung weiterverkaufen.
  4. Die Forderungen an den Wiederverkäufer gegenüber seinen Abnehmern oder Dritten einschließlich sämtlicher Nebenrechte in Höhe der Rechnungswerte des Verkäufers müssen vor dem Wiederverkauf an den Verkäufer (Energiesparfux Gerd Seifert) abgetreten werden.
  5. Sie bleiben zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, wir dürfen Forderungen jedoch auch selbst einziehen, soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Soweit die anlässlich von Reparaturen eingefügter Ersatzteile ohne Änderung nicht wesentliche Bestandteile werden, behält sich der Werkunternehmer das Eigentum an diesen eingebauten Teilen bis zum Ausgleich aller Forderungen des Werkunternehmers aus dem Vertrag vor.
  6. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde zum Besitz und Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Der Käufer hat die Pflicht, den Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in ordnungsgemäßem Zustand zu halten sowie alle vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzung unverzüglich vom Verkäufer ausführen zu lassen.
  7. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach und der Verkäufer deshalb den Rücktritt vom Vertrag erklärt, kann der Verkäufer den Kaufgegenstand vom Käufer herausverlangen und nach Androhung mit angemessener Frist den Kaufgegenstand unter Verrechnung auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerfen. Hat der Werkunternehmer Reparatur beim Kunden durchgeführt und deshalb den Rücktritt vom Vertrag erklärt, kann der Werkunternehmer den Gegenstand zum Zweck des Ausbaus der eingefügten Teile herausverlangen.
  8. Der Käufer trägt alle Kosten, die zur Aufgebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung des Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können. Erfolgt die Reparatur beim Kunden, so hat der Kunde dem Werkunternehmer die Gelegenheit zu geben, den Ausbau beim Kunden vorzunehmen, Arbeits- und Wegekosten gehen zulasten des Kunden. Gibt der Kunde die Gelegenheit zum Ausbau nicht, gilt Ziffer 6 Abs. 2 Sätze 1 und 2 entsprechend. Letzteres gilt nicht, wenn die Reparatur durch den Werkunternehmer unzumutbar verzögert wird oder fehlgeschlagen ist. Bis zur Erfüllung der vorgenannten Ansprüche des Verkäufers dürfen die Gegenstände nicht weiterveräußert, vermietet, verliehen bzw. verschenkt und auch nicht bei Dritten in Reparatur gegeben werden. Ebenso sind Sicherungsübereignung und Verpfändung untersagt. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändung des Kaufgegenstandes oder bei Ausübung des Unternehmerpfandrechts einer Werkstatt, hat der Kunde dem Verkäufer sofort schriftlich Mitteilung zu machen und den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt des Verkäufers hinzuweisen.
2. Abnahme und Abnahmeverzug:Nimmt der Kunde den Gegenstand nicht fristgemäß ab, ist der Verkäufer berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf anderweitig über den Gegenstand zu verfügen und den Kunden mit angemessen verlängerter Nachfrist zu beliefern. Unberührt davon bleiben die Rechte des Verkäufers, nach Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen. Im Rahmen einer Schadenersatzforderung kann der Verkäufer 20 % des vereinbarten Preises ohne Mehrwertsteuer als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht nachweislich kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten. Der Kunde ist gehalten Teillieferungen (Vorablieferungen) anzunehmen, soweit dies zumutbar ist.
3. Gewährleistung und Haftung:
  1. Mängelansprüche für alle verkauften neuen Gegenstände verjähren in 2 Jahren, bei gebrauchten Gegenständen in 1 Jahr seit Ablieferung der Sache. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung – bezogen auf die Absendung der Anzeige – gegenüber dem Verkäufer gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreit.
  2. Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so hat der Käufer folgende Rechte:
  3. Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen.
  4. Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers nur unerheblich ist.
  5. Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt vor: Bei Fehlern, die durch Beschädigungen, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, bei Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, bei Fehlern infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse. Im Bereich der Unterhaltungselektronik (Consumer Electronics) liegt in Mangel auch dann nicht vor, wenn die Empfangsqualität durch ungünstige Empfangsbedingungen oder mangelhafte Antennen oder durch äußere Einflüsse beeinträchtigt ist, bei Schäden durch vom Kunden eingelegte, ungeeignete oder mangelhafte Batterien.
4. Haftung auf Schadenersatz:
  1. Bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht, haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Für sonstige Schäden gilt Folgendes:
  3. Für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  4. Für Schäden, die auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten infolge leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung des Verkäufers auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden bis zu maximal zum doppelten Wert des Liefergegenstandes begrenzt.
  5. Schadenersatzansprüche für sonstige Schäden bei der Verletzung von Nebenpflichten oder nicht wesentlichen Pflichten im Falle leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.
  6. Schadenersatzansprüche aus Verzug, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, sind ausgeschlossen; die gesetzlichen Rechte des Käufers nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist bleiben unberührt.
  7. Die Haftungsausschlüsse oder Beschränkungen gelten nicht, sofern der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
  8. Der Anspruch des Käufers auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen anstelle des Schadenersatzes statt der Leistung bleibt unberührt.
5. Rücktritt:Bei Rücktritt sind Verkäufer und Kunde verpflichtet, die voneinander empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Für die Überlassung des Gebrauchs oder die Benutzung ist deren Wert zu vergüten, wobei auf die inzwischen eingetretene Wertminderung des Verkaufsgegenstandes Rücksicht zu nehmen ist.

Gemeinsame Bestimmungen für Leistungen, Reparaturen und Verkäufe

Preise und Zahlungsbedingungen

Die Endpreise verstehen sich ab Betriebssitz des Werkunternehmers bzw. Verkäufers inkl. Mehrwertsteuer.
Gerichtsstand:
  1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Werkunternehmers bzw. des Verkäufers.
  2. Gemäß vorgenannter Regelungen gilt bei der Ausführung von Bauleistungen die VOB/B als Ganzes § 13 Nr. 4 VOB/B (Fassung 2002) hat folgenden Inhalt:
  3. Ist für Mängelansprüche keine Verjährungsfrist im Vertrag vereinbart, so beträgt sie für Bauwerke 4 Jahre, für Arbeiten an einem Grundstück und für die vom Feuer berührten Teile von Feuerungsanlagen 2 Jahre. Abweichend von Satz 1 beträgt die Verjährungsfrist für feuerberührte und Abgas dämmende Teile von industriellen Feuerungsanlagen 1 Jahr.
  4. Bei maschinellen und elektrotechnischen/elektronischen Anlagen oder Teilen davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und Funktionsfähigkeit hat, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche abweichend von Abs. 1 2 Jahre, wenn der Auftraggeber sich dafür entschieden hat, dem Auftragnehmer die Wartung für die Dauer der Verjährungsfrist nicht zu übertragen.

Wichtige Hinweise für Balkonkraftwerk Warenlieferung und Halterung zum Befestigen der Module!

1. Warenlieferung richtig annehmen!:Sie bestätigen immer bei der Lieferung mit Ihrer Unterschrift, das die Lieferung in einem äußerlich einwandfreien Zustand erhalten zu haben, weshalb eine spätere nachträgliche Reklamation nicht möglich ist bzw. keinerlei Schadensersatz geleistet wird (durch den Versender, Spediteur bzw. deren Versicherung). Bei Anlieferung der Ware ist deshalb die Lieferung sorgfältig im Beisein des Fahrers zu prüfen. Beanstandungen von Beschädigungen sind bei Entgegennahme beim Spediteur schriftlich zu rügen. Bestehen Sie auf die Unterschrift des Fahrers und behalten Sie eine Kopie des Versandscheines für sich. Vermerken Sie auffallende Schäden auf Ihrem Lieferschein und auf dem Ablieferbeleg des Fahrers (auch wenn nur die Verpackung beschädigt ist).
2. Wenn Ihre Ware zu gut verpackt ist, um Sie noch in Anwesenheit des Fahrers zu kontrollieren, notieren Sie auf beiden Belegen: „Eventuell verdeckte Schäden – Annahme unter Vorbehalt!“Schreiben Sie bitte niemals auf den Frachtbrief, dass die Verpackung unbeschädigt ist. Bitte informieren Sie auch Ihren Nachbarn und Familienangehörige die Ware sorgsam auf Beschädigungen zu prüfen und diese sofort beim Spediteur zu rügen sind, falls diese die Ware annehmen sollten.
3. Bei Balkonkraftwerken, die vom Energiesparfux als Liefer-Service ausgeliefert werden:Sie erhalten bei der persönlichen Auslieferung der Ware gleich die Rechnung dazu, bzw. wird das im Shop gekennzeichnet, wo enthalten ist, dass Sie die Ware erhalten haben und bezahlt ist. Das setzt voraus, dass Sie im Online-Shop zu 100% im Voraus bezahlt wurde.
4. Immer gleich zur Begrüßung und Übergabe die Ware überprüfen!!!Hier ist zu achten, dass bei der Übergabe und wenn Sie die Ware vom Energiesparfux an Ihren Balkon anbringen, ob es Beschädigungen am Modul oder Wechselrichter gibt oder in einen ordnungsgemäßen Zustand ist. Wurde es von Ihrer Seite an Ort und Stelle geprüft und es gab keine Beanstandungen, so ist die Ware als O.K. übergeben worden, sobald der Energiesparfux die Räumlichkeit wieder verlässt.
5. Eigenverantwortung bei Balkonkraftwerk-Halterung hat jeder Kunde!
  1. Ein Balkonkraftwerk ist laut Gerichtsentscheid von 08.2021 ein energieerzeugendes Haushaltsgerät. Jedes Haushaltsgerät muss vorausschauend und gegebenen Falls vor Unwetter gesichert werden. Das schließt auch ein Balkonkraftwerk ein! Erst dann gilt der Werksauftrag im vollen Umfang, wenn vom TÜV oder zuständige Zulassungsstelle die Halterung an dieser Stelle bzw. Geländer bescheinigt ist. Hier stellt sich die Frage an jeden einzelnen Kunden, ob dieser Aufwand bei Balkonkraftwerk sich lohnt, den TÜV zur Prüfung aufzufordern. Zwischen Aufwand und Nutzen: Das einfache entnehmen des Balkonkraftwerks ist bei Unwetter wesentlich günstiger und es kann danach schnell wieder in den Betrieb genommen werden.
  2. Bei Missachtung übernimmt Energiesparfux Gerd Seifert, Reußensteinweg 24, 73734 Esslingen keine Haftung dieser Vereinbarung, weil es allein die Verantwortung des Anwenders ist, wie er das montierte oder angebrachte PV-Modul nutzen möchte.
  3. Da ein Balkonkraftwerk überall flexibel aufgestellt oder hingehangen werden kann, übernimmt der Kunde die Haftung, dass es sicher montiert wird. Bei Unwetter oder Sturm ist das Haushaltsgerät vor Schäden oder personengefährdende fehlende Sicherung, vorher aus dem gefährdenden Bereich zu entfernen.
6. Montage Balkonkraftwerk:Der Kunde für die Montage durch. Auch, wenn der Kunde den Energiesparfux Gerd Seifert bittet, bei der Montage zu helfen, ist der Kunde trotzdem verantwortlich, das PV-Modul bei Unwetter zu entfernen. Die Balkonkraftwerk-Module haben bei Sturm oder Unwetter nichts mehr an der montierten Stelle zu suchen, wenn dadurch vom Energiesparfux angezweifelt wird, dass es dabei nicht sicher ist.
7. Bei einer losen Verbindung (anhängen) am Balkon!:Starke Stürme gibt es nur an wenigen Tagen im Jahr. Der Nutzer kann das Balkonkraftwerk an Balkon anhängen. Bei stürmischen Zeiten z. B. Herbst oder wenn Sie mehrere Tage nicht Zuhause sind, ist darauf zu achten, dass das abnehmbare Modul plus Gestell vom Balkongeländer zu nehmen ist. Ab der Windstärke 5 (ab 29/h) sollte das Modul abgenommen werden. Im Allgemeinen haben bei starkem Wind keine Gegenstände an den Geländern zu hängen, die unbefestigt sind. Diese Reglung gilt auch für Balkonkästen in Mietwohnungen! Es muss vor dem starken Wind gesichert sein, weil sonst die statische Stabilität und Sicherheit des Balkongeländers gefährdet ist.
8. Bei einer festen Verbindung am Balkon!:Das Gestell vom Balkonkraftwerk ist sehr stabil. Ein Befestigen des Balkonkraftwerkes am Balkongeländer setzt voraus, das der Mieter eine Genehmigung von Vermieter einholt und von einem fachkundigen Firmenpersonal überprüfen lässt, ob das Geländer die notwendige Statik bei starkem Wind aushält. Das Balkonkraftwerk-Gestell ist in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, ob alle Schrauben, nach einem starken Sturm fest angezogen und keine Schäden am Balkongeländer vorzufinden, sind.
9. Wir empfehlen Ihnen:Eine Hausrats- so wie Haftpflichtversicherung, um eine Einbindung des Balkonkraftwerkes zu machen. Außerdem ist heutzutage ein Balkonkraftwerk beim Energieversorger Meldepflichtig, wenn es in das Netz einspeist. Kleine Inselanlagen sind hier nicht betroffen. Bitte befragen Sie sich dann beim regionalen Anbieter, welches Formular zu verwenden ist.