Verkaufsstandards für Balkonkraftwerke
Anlage zum Angebot
Da Energiesparfux der Verkaufs- sowie auf Wunsch begleitende Montagearbeiten durchführt, gibt es zwei Geltungsbereiche in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). 1. Online-Shop. 2. Werksauftrag beinhalten.
Verkaufsstandards für Balkonkraftwerke
Als gelernter Verkaufskybernetiker habe ich Verkaufsstandards die ich bei jedem Kunden erfrage, um sicherzustellen, Dass Ihnen keine Fehler vor dem Kauf passieren, die für Sie Probleme in der Zukunft bereiten.
Betrachten Sie diese Checkliste und Regeln als einen kleinen Schutz vor Vergesslichkeit und Pflichen, die immer vordem Kauf gemacht werden sollten.
Diese lauten:
- ist die Person gegenüber mir geschäftsfähig? (Mindestens 18 Jahre alt und Gesund)
- in welchem Stockwerk soll das Balkonkraftwerk montiert werden?
- Sind Sie Mieter oder Eigentümer?
- Haben Sie schon eine Anfrage in dieser Hinsicht an Vermieter oder Hausverwaltung gestellt?
- Ist Ihr Gebäude ein alt oder Neubau? Welches Baujahr ist Ihr Gebäude?
- Wie viel Platz haben sie auf ihren geplanten Bauplatz für Balkonkraftwerk?
- Wie viel Sonne bekommen Sie täglich, wenn die Sonne den ganzen Tag scheint?
- Ist bei ihrer Sonneneinstrahlung ein Batteriespeicher sinnvoll?
- Welche Art von Brüstung haben Sie, wenn Sie das an die Brüstung montieren möchten?
- Darf ich mir Ihr Bauvorhaben ansehen, um eine bessere Beurteilung für einen Kauf zu machen?
- Ist es Ihnen möglich, mir Bilder bzw. Filmmaterial bereitzustellen, wenn ich nicht bei Ihnen persönlich vorbeikommen kann?
- Grundsätzlich wird dabei auch die Frage gestellt, wie sicher ist ihr Bauvorhaben?
- Welche Bedenken wird der Vermieter bzw. Hausverwaltung haben, bei ihrer Brüstung bzw. Bauobjekt?
- Bei all diesen Fragen, die ich seit dem Bestehen der Webseite Energiesparfux bei meinen Kunden persönlich Stelle, geht es grundsätzlich nicht nur um Statik, sondern auch Fluktuationskräfte, plus die fünf Grundbedürfnisse eines Kunden, die ein Bauvorhaben von vornherein unmöglich machen und eine Abratung des Kaufes von mir standardmäßig auslösen.
- Der Kunde kann aber trotzdem bei mir kaufen, wenn er darin eine Wertsteigerung der Produkte sieht, die er zukünftig wieder verkaufen kann. In dem Fall treten bei mir die Verkaufs- und Lieferbedingungen in Kraft. In dem Fall wird dem Kunden seine Geldzahlung in eine Umwandlung zu einem Produktwert gesichert. Das kann und darf ich als Verkäufer in dieser Hinsicht nicht verbieten, weil ich dann dem Kunden laut Grundgesetz plus Gesetzesvorgaben an seiner freien Entscheidung hindere.
Zum heutigen Stand, besitze ich mehr als 100 Interessenten, die bei mir kein Balkonkraftwerk kaufen können, weil der Vermieter bzw. die Hausverwaltung keine Zusage gibt.
Infos aus der Google-Suche zum Thema Balkonkraftwerk:
Neues Recht auf Balkonkraftwerk:
Die Gesetzesänderung, die vor allem das Wohnungseigentums- und Mietrecht betrifft, führt dazu, dass Mieter und Wohnungseigentümer leichter Balkonkraftwerke installieren können.
Genehmigungspflicht:
Die Installation eines Balkonkraftwerks war bisher eine bauliche Veränderung, die der Zustimmung des Vermieters bedurfte.
Geringere Verweigerung:
Die Gesetzesänderung schränkt die Möglichkeit des Vermieters ein, die Zustimmung zu verweigern. Die Verweigerung ist nur noch mit triftigem Grund möglich.
Privilegierte bauliche Veränderung:
Balkonkraftwerke werden zu den „privilegierten baulichen Veränderungen“ gezählt, auf deren Genehmigung Mieter und Wohnungseigentümer einen rechtlichen Anspruch haben.
Kein mehr generelles Verbot:
Der Vermieter darf die Installation eines Balkonkraftwerks nicht mehr ohne Grund verbieten.
Optische und bauliche Vorgaben:
Der Vermieter kann jedoch in bestimmten Fällen optische oder bauliche Vorgaben machen, um ein einheitliches Erscheinungsbild zu gewährleisten.
Wohnungseigentümergemeinschaft:
In einer Wohnungseigentümergemeinschaft muss die Installation vom Mehrheitsbeschluss der Gemeinschaft genehmigt werden.
Zusammenfassend:
Die Gesetzesänderung macht die Installation von Balkonkraftwerken für Mieter und Wohnungseigentümer in Mietwohnungen und Mehrfamilienhäusern leichter, da der Vermieter die Zustimmung nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern darf.
Bitte beachten Sie, dass es nur eine Erleichterung sein soll.
Es kann Ihnen in besonderen Fällen trotzdem eine Absage gemacht werden, wenn Bedenken am Bauvorhaben oder Bausubstanz vorliegen! Hier ist für Brüstungen auszusagen, dass diese mindestens auf 2m die erforderlichen 200 kg aushalten müssen. Besser ist, dass es deutlich mehr sein müssen, um Balkonkraftwerke auf dem laufenden m² mindesten bis zu 150 kg Windlast zum heutigen Stand 2025 aushalten müssen. Ist das beim Vermieter oder Hausverwaltung nicht gegeben, kann und muss ein deutliches Nein aussgeprochen werden, dass Sie kein Balkonkraftwerk an die Brüstung hängen dürfen.
Wechselrichter, PV-Module, ein Batteriespeicher und Wertverlust bei Garantiezeiten
Ein Wechselrichter und ein Batteriespeicher haben Garantiezeiten, die ein Verfallsdatum haben und gleichzeitig auch einen Wertverfall darstellen. Darauf ist grundsätzlich zu achten, wenn es um Widerrufsrecht geht!
Der Wechselrichter sowie auch Speicher, haben intern Kondensatoren sowie Bauteile, die bei Nichtbenutzung einen schnelleren Alterungsprozess erleiden. Das stellt eindeutig einen Wertverfall dar, wenn diese Geräte nicht innerhalb von zwölf Wochen eine Wiederaufladung bzw. per Strom angeregt werden. Der Zerfall in den Bauelementen findet bei Betrieb der Geräte auch statt. Jedoch auf einem Zeitraum von 3 bis 15 Jahre bei Benutzung.
Wechselrichter sowie auch Speicher in der Effizienz richtig ausnutzen
Ab wann macht ein Wechselrichter mit Speicher bei Ihnen sind? Grundsätzlich macht ein Speicher für Balkonkraftwerk Sinn, wenn es mindestens mehr als zwei Fotovoltaikmodule sind, weil ein PV Speicher bis zu 30 % Verluste durch die Umwandlungen selbst erzeugt. Das bedeutet das mindestens ein Fotovoltaikmodul für die Ausgleichung der Verluste verantwortlich ist.
Ich als Energiesparfux empfehle grundsätzlich immer, solange es nur mit ein oder zwei PV Module möglich ist, mit einem einfachen Wechselrichter ihre persönliche Grundlast abzudecken. Denn die Grundlast in dem durchschnittlichen Haushalt ist bei den meisten Kunden zwischen 150 bis zu 250 W in der Stunde. Das wiederum, erzeugen ein bis zwei Fotovoltaikmodule pro Stunde, wenn das Wetter mit leichter Bewölkung einhergeht.
Jetzt kann aber einer zu Ihnen kommen und sagen, wenn bei mir die Sonne den ganzen Tag scheint, erhalte ich bis zu 700 W in der Stunde. Bitte vergessen Sie in dem Fall nicht, dass die Sonne methodologisch im Jahr durchschnittlich bis zu 100 Tagen scheinen kann. Die restlichen Tage im Jahr haben wir meistens teilweise oder gar keine Sonne und dann ist Grundlast mit dem sprachlich zu vergleichen, was pro Stunde aus den Fotovoltaikmodulen kommt.
Der Vergleich!
Wenn jetzt im Jahr bis zu 100 Tagen trübes Wetter ist, können zwei Fotovoltaikmodule als Steckermodul zwischen 12-80 W in der Stunde erzeugen.
Beim Batteriespeicher sind es im Vergleich zwischen 0-20 W in der Stunde. Das ist das, was der Unterschied zwischen einen Batteriespeicher und einen Steckermodul, was ohne Batteriespeicher arbeitet.
Deshalb kann man auch einem Batteriespeicher in der Rentabilität nicht bis zu sieben Jahre berechnen, sondern sollte mindestens bis zu zehn Jahre, bis ihr Geld herausgearbeitet ist, berechnen. Denn die Verluste, die durchschnittlich durch 100 Tagen trübes Wetter entstehen, können mit einen Batteriespeicher leider Gottes immer erst bei mehr als 2x Fotovoltaikmodulen abgedeckt werden, weil sie mindestens ein bis zwei Fotovoltaikmodule benötigen, um den Verlust auszugleichen!
Mein persönliches Testergebnis seit 2018!
Dabei ist auch noch zu beachten, dass bei Batteriespeicher die Wetterausrichtung eine größere Bedeutung hat, als wenn sie mit Steckermodule und zwei Fotovoltaikmodulen arbeiten, weil nur durch den ganzen Tag sinnvoller ist den Speicher zu nutzen und weil die Schwachlichtabdeckung durch den Speicher, der bis zu 30 % Verluste durch die Umwandlungsprozesse einfahren kann.
Das sind Grundsätze aus der Quantenphysik, wo ganz klar dargestellt wird, das ist niemals 100 % geben wird. In der Quantenphysik gilt die Regel, dass 70 oder 80 % der Leistung als extrem gut gewertet werden können. Ganz besonders für Batteriespeicher ist diese Regel eine wichtige Regel, die von vielen Verkäufern sehr gerne unbeachtet lassen, weil für sie die realistische Physik nicht gelten, 100 % angegeben werden.
Ich distanziere mich persönlich als Energiesparfux, Verluste bei Batteriespeicher auszublenden die der Realität von bis zu 30% Verluste entsprechen und empfehle es jedem meiner Mitbewerber, gleich zu tun, um Klagen und Prozesse gegen diese Falschaussagen zu vermeiden.