Fragen und Antworten zum Balkonkraftwerk

Fragen und Antworten zum Balkonkraftwerk

Hier finden Sie Balkonkraftwerk-Fragen – praxisnah beantwortet. Ob Genehmigung, Anschluss, Leistung, Zähler, Sicherheit, Halterung, Wartung oder Garantie: alles Schritt für Schritt erklärt.
FAQ – Balkonkraftwerk (Stand: 09.10.2025)


Was ist ein Balkonkraftwerk?

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Ein steckerfertiges Solar-Mini-System mit 1–2 Modulen, einem Wechselrichter (AC bis 800 W) und Anschlussleitung. Es speist über eine Haushaltssteckdose ins Wohnungsnetz ein und senkt Ihren Strombezug.

Brauche ich eine Genehmigung?

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Seit 2024/2025 gelten steckerfertige Solargeräte als privilegierte Maßnahme. Das heißt: Mieter und Wohnungseigentümer haben grundsätzlich einen Anspruch auf Gestattung. In der Praxis bleibt die Zustimmung von Vermieter bzw. WEG üblich – Vorgaben zur Optik/Montage können gemacht werden, dürfen den Anspruch aber nicht aushöhlen.

  • WEG: § 20 Abs. 2 Nr. 5 WEG (privilegierte bauliche Veränderung)
  • Miete: § 554 BGB n. F. (Zustimmungsanspruch der Mieter)

Muss ich das Balkonkraftwerk anmelden?

Muss ich das Balkonkraftwerk anmelden? — anklicken zum Aufklappen

Ja, im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur. Eine gesonderte Netzbetreiber-Anmeldung ist grundsätzlich nicht mehr erforderlich (Ausnahme: Anlagen über den gesetzlichen Grenzen, siehe unten). Die Registrierung ist Pflicht.
Direkt zum Marktstammdatenregister.

Welche Leistung ist erlaubt?

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  • Wechselrichter (AC): bis 800 W
  • Module (DC): bis 2 000 Wp

Hinweis: Bei Überschreiten von 800 W AC oder 2 000 Wp DC können zusätzliche Pflichten (z. B. Netzbetreiber-Meldung) greifen. Im Regelfall bleiben Balkonanlagen jedoch unterhalb dieser Grenzen.

Was ist mit dem Stromzähler?

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Der Messstellenbetreiber kann einen geeigneten Zähler (z. B. Zweirichtungszähler) vorsehen. Das erfolgt i. d. R. automatisch und verursacht für Sie keine technischen Hürden. Fragen Sie bei Unklarheit Ihren Versorger/Messstellenbetreiber.

Wie wird das Balkonkraftwerk angeschlossen?

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Über einen Stecker an eine Haushaltssteckdose gemäß DIN VDE 0100-551 / 0100-551-1. Schuko ist in der Praxis üblich; maßgeblich sind die normgerechte Installation und die Hinweise des Herstellers. Falls eine neue Einspeise-Steckdose gesetzt wird, empfehlen Fachstellen eine genormte Einspeise-Steckvorrichtung.

Wie wird die Halterung montiert?

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Unsere Energiesparfux-Halterung (40×40 mm Alu) wird bohrfrei geklemmt (keine Beschädigung von Fassade/Brüstung), ist rückbaubar und für Mietobjekte/WEGs praxistauglich. Die Optik bleibt geordnet; eine Zustimmung wird dadurch deutlich erleichtert.

Was ist bei Sturm zu beachten?

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Unsere Halterung ist bis 150 kg statisch nachgewiesen und konservativ für Windlasten gemäß EN 1991-1-4 (Windzonen 1–2; objektspezifische Annahmen) bemessen. Praxisregeln:

  • Erstnachziehen: einmalig nach ca. 10–14 Tagen (Setzerscheinungen), Drehmoment siehe unten.
  • Optional: Nachziehen nach der ersten deutlichen Kalt-/Warmphase.
  • Regelmäßig: jährliche Sichtprüfung (optischer Check auf Lockerungen/Verzug/Korrosion).
  • Anlassbezogen: Nach außergewöhnlichen Ereignissen (amtliche Unwetterwarnung > 120 km/h, Stoß/Anprall, Bauarbeiten am Geländer) zusätzlich prüfen; bei Bedarf Module vorsorglich abnehmen.

Drehmoment für Edelstahl-Schrauben M8 A4-70

Wir verwenden Edelstahl A4-70 (M8, Mutter geprägt „70“). Empfohlene Anzugsdrehmomente:

Schraubentyp Festigkeitsklasse Anziehmoment (trocken) Norm / Hinweis
M8 Edelstahl A4-70 24 Nm ± 2 Nm DIN EN ISO 3506 / VDI 2230

Nur bei kaltem Material nachziehen (keine direkte Sonne). Keine Kupfer-/Graphitpasten (Kontaktkorrosion); bei Bedarf PTFE-/Keramikpaste (reduziertes Drehmoment) verwenden.

Testergebnisse (Auszug) – 40×40 mm Halterung — anklicken zum Aufklappen

Versuchsaufbau: Klemmsystem an Metall-/Holzbrüstung; Lastaufbringung vertikal/horizontal; Messung von Setzungen & Schlupf.

 

Test Aufbau Belastung Ergebnis Bemerkung
Statisch 1 Halterfeld 150 kg Bestanden Keine bleibende Verformung, Anzugswerte eingehalten
Stoß/Kurzzeit 1 Halterfeld bis 1,5× kurzzeitig Bestanden Keine Loslösung; Drehmomentkontrolle ok
Wind-Äquivalent WZ 1–2 ~125 km/h Bestanden EN 1991-1-4, Annahmen objektspezifisch prüfen

Hinweis: Gebäudehöhe, Rand-/Eckzonen und Umgebung (Geländekategorie) werden objektbezogen berücksichtigt.

Belastungs- & Wartungsprotokoll (Muster zum Ausfüllen) — anklicken zum Aufklappen
Feld Eintrag
Objekt / Adresse ____________________________
Stockwerk / Lage ____________________________
Geländertyp / Material Metall / Holz / Glas / …
Windzone / Gebäudehöhe WZ: __ / H: __ m
Montagedatum ____ / ____ / ______
Schraubentyp M8 Edelstahl A4-70
Drehmoment (trocken) 24 Nm ± 2 Nm
Drehmoment (PTFE/Keramik) 19 Nm ± 2 Nm
Erstnachziehen nach 10–14 Tagen durchgeführt (Ja/Nein): ____ | Datum: __/__/____
Optional Nachziehen nach erster starker Kalt-/Warmphase (Ja/Nein): ____
Jährliche Sichtprüfung Termin: __/__/____ (1× pro Jahr)
Anlassbezogene Prüfung nach Unwetter > 120 km/h / Stoß / Bauarbeiten (Ja/Nein): ____
Fotodokumentation vorhanden (Ja/Nein): ____
Unterschrift Monteur ____________________________
Unterschrift Betreiber ____________________________

Montage- & Wartungsanleitung (Kurzfassung) — anklicken zum Aufklappen

Montage – Kerndaten

  • Drehmoment M8 A4-70: 24 Nm ± 2 Nm (trocken) bitte nicht im Regen oder mit Schmiermittel nachziehen! Und wenn, dann bitte später überprüfen, ob sich etwas löst!
  • Unterlegscheiben: sind hier durch Sperrzahnmuttern nicht notwendig!
  • Nachziehen nur bei kaltem Material (keine direkte Sonne). Material-Temperatur sollte bei 20–23 °C liegen! Bei −20 °C ist das Material mehr spröde. Das ist die Nm-Zahl bis zu 4 Nm unter dem Sollwert, weil sich Stahl zusammenzieht.
  • Keine Kupfer-/Graphitpasten verwenden! (wegen Kontaktkorrosion!)

Wartung – Intervalle

  • Einmalig: Erstnachziehen nach 10–14 Tagen
  • Optional: Nachziehen nach erster starker Kalt-/Warmphase
  • Regelmäßig: jährliche Sichtprüfung (optischer Check genügt)
  • Anlassbezogen: Kontrolle nach Unwetterwarnung > 120 km/h, Stoß/Anprall oder Bauarbeiten am Geländer

Vollständige Langfassung: Montage & Wartung (HTML)PDF

Muss ich meine Versicherung informieren?

Muss ich meine Versicherung informieren? — anklicken zum Aufklappen

Wir empfehlen, Ihre Hausrat-/Haftpflicht kurz zu informieren (Sturm/Haftung). Viele Versicherer haben FAQs zu Balkonanlagen und nehmen diese problemlos auf.

Wie viel Ertrag ist realistisch?

Wie viel Ertrag ist realistisch? — anklicken zum Aufklappen

Je nach Ausrichtung/Verschattung bzw. Sonnenstunden jährlich sind bei 800 Watt, 2× PV-Module, von 500 bis 800 kWh/Jahr möglich. Optimieren Sie den Ertrag durch Süd-/Südwest-Ausrichtung, Neigung ca. 20–35°, kurze Leitungswege und Eigenverbrauch am Tag; das ist leider nicht an Brüstungen wie Beton, Metall oder Glas wegen der Windbelastungen möglich, und die Module müssen möglichst im 90°-Winkel montiert werden.

Welche Garantie gilt?

Welche Garantie gilt? (Kurzfassung) — anklicken zum Aufklappen

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PV-Module: von 25 bis zu 30 Jahre Produkt- und Leistungsgarantie (herstellerabhängig) sind heute 2025 bei vielen PV-Modulherstellern möglich. Für Halterungen gelten langfristige Haltbarkeiten gegen Durchrostung, so lange keine Späne oder andere rostende Gegenstände liegen bzw. montiert sind. Lange Haltbarkeiten bis zu 20 Jahre sind möglich, wenn die Halterungen im 90°-Winkel montiert werden, weil sie dann geringeren Belastungen (Wind + Fluktuationsraten) ausgesetzt sind.

Übernimmt der Energiesparfux bei der Montage-Unterstützung die Sicherheit und Garantie für die Montage?

Sicherheit & Garantie bei Montage durch Energiesparfux (Kurzfassung) — anklicken zum Aufklappen

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Nach aktueller Rechtsprechung (Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt, Urteil vom 30.03.2021)
gilt ein Balkonkraftwerk als energieerzeugendes Haushaltsgerät. Haushaltsgeräte sind
bewegliche Güter – sie können jederzeit an einen anderen Ort gestellt, abgebaut oder
umgesetzt werden. Daraus folgt: Die Verantwortung für den sicheren Betrieb, Standort und die
Befestigung liegt grundsätzlich beim Betreiber
.

Dieser Grundsatz gilt bundesweit für alle Balkonkraftwerk-Halterungen, unabhängig vom
Hersteller oder Anbieter. Alle Anlagen dieser Art werden rechtlich als energieerzeugende Haushaltsgeräte
behandelt – nicht als fest installierte Gebäudeteile.

Auch das Bundesbauamt betrachtet Balkonkraftwerke bauordnungsrechtlich als vergleichbar
mit einem Blumenkasten. Das bedeutet: Sie sind keine bauliche Veränderung am Gebäude, sondern
eine bewegliche Aufstellung an der Balkonbrüstung. Somit trägt – wie beim Blumenkasten – immer der Betreiber
die Verantwortung für eine sichere Befestigung und regelmäßige Kontrolle.

Die vom Energiesparfux angebotene Montage-Unterstützung umfasst daher nicht nur die
fachgerechte Befestigung der Halterung nach technischen Vorgaben, sondern auch eine
Unterrichtung bzw. Schulung des Betreibers, wie das Balkonkraftwerk montiert, geprüft und
in Zukunft sicher betrieben wird. Damit wird der Betreiber (Balkonkraftwerkbesitzer) in die Lage versetzt,
die Anlage selbstständig zu kontrollieren und langfristig sicher zu halten.

Hinweis: Eine dauerhafte Garantie für die Sicherheit oder Standfestigkeit kann der
Energiesparfux – ebenso wie jeder andere Anbieter – nicht übernehmen, da sich Standortbedingungen (Wind,
Witterung, Untergrund) jederzeit verändern können. Der Betreiber ist verpflichtet, die Anlage regelmäßig zu
kontrollieren und bei Bedarf die Schraubverbindungen zu prüfen oder nachzuziehen (siehe Hinweise unter
Wartung und Drehmoment).

Kann ich beim Umzug alles mitnehmen?

Kann ich beim Umzug alles mitnehmen? — anklicken zum Aufklappen

Ja. Die Klemmmontage ist bohrfrei und rückbaubar. Bitte Zustimmungslage und Hausordnung am neuen Objekt vor Einzug bzw. Vertrag beachten.


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