Gerichts-Entscheid für Balkon-Kraftwerk
Gerichtsentscheid: Amtsgericht Stuttgart erlaubt Balkonkraftwerke
Az. 37 C 2283/20 – Urteil vom 30. März 2021
Das Amtsgericht Stuttgart hat mit seinem Urteil vom 30. März 2021 entschieden,
dass Mieter oder Eigentümer eine steckerfertige Balkon-Solaranlage
betreiben dürfen, sofern die Installation fachgerecht, sicher und rückbaubar ist.
Der Vermieter darf die Zustimmung nur verweigern, wenn es triftige, sachbezogene Gründe gibt,
etwa eine Gefährdung der Gebäudesubstanz oder eine unzulässige optische Beeinträchtigung.
Kernaussagen des Urteils
- Ein Balkonkraftwerk ist ein energieerzeugendes Haushaltsgerät, keine bauliche Veränderung im klassischen Sinn.
- Die Anlage muss baurechtlich zulässig und leicht rückbaubar sein.
- Die Montage darf keine Schäden an der Balkonbrüstung oder Fassade verursachen.
- Es besteht eine Pflicht zur sicheren Befestigung und regelmäßigen Kontrolle.
Wichtige Hinweise für Betreiber
Da es sich um ein energieerzeugendes Haushaltsgerät handelt,
tragen Betreiber die Verantwortung für den sicheren Zustand der Anlage.
Durch Witterungseinflüsse, Temperaturschwankungen und Wind kann sich die Befestigung mit der Zeit verändern.
Empfehlung: Überprüfen Sie die Befestigung nach etwa drei Monaten mit einem
Drehmomentschlüssel und ziehen Sie alle Schrauben nach, insbesondere nach starken Temperaturwechseln oder Stürmen.
„Der Betrieb einer fachgerecht montierten Balkon-Solaranlage ist vom Vermieter zu dulden,
sofern keine baulichen Schäden oder Sicherheitsrisiken entstehen.“
– Amtsgericht Stuttgart, Urteil vom 30.03.2021, Az. 37 C 2283/20
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Hinweis: Diese Veröffentlichung ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Jede bauliche und mietrechtliche Situation ist gesondert zu prüfen.