Vermieter-Info Balkonkraftwerk
Information für Vermieter & Baugenossenschaften
Balkonkraftwerke sind energieerzeugende Haushaltsgeräte.
Hier finden Sie die wichtigsten Punkte zu Rechten und Pflichten
von Mietern und Vermietern sowie zur sicheren Montage.
1. Rechte des Mieters
- Anspruch auf Zustimmung zur Installation (Gesetzesänderung 2024, § 554 BGB / WEG)
- Eigentum am Balkonkraftwerk (wie Waschmaschine oder Kühlschrank)
- Nutzung des Geräts, solange zerstörungsfrei und rückbaubar montiert
2. Pflichten des Mieters
- Zerstörungsfreie Montage (keine Bohrungen in die Brüstung)
- Rückbau bei Auszug
- Regelmäßige Kontrolle (Drehmoment 23,8 Nm, 3× Schraubenprüfung)
- Anmeldung im Marktstammdatenregister (MaStR)
- Sicherung oder Abnahme bei Sturmwarnungen
3. Rechte des Vermieters
- Eigentum an der Balkonbrüstung → darf Schäden oder Veränderungen verhindern
- Kann auf einheitliches Erscheinungsbild bestehen
- Darf Sicherheit, Statik, Brandschutz und Rettungswege einfordern
4. Pflichten des Vermieters
- Zustimmung erteilen, wenn Montage fachgerecht und sicher ist
- Instandhaltung der Brüstung als Teil des Gebäudeeigentums
- Keine pauschale Ablehnung ohne sachlichen Grund
5. Technische Sicherheit
- Geprüfte 40×40 mm Halterungen, Tragfähigkeit bis zu 150 kg/m (zwei Schienen)
- Windlast-Berechnung: bis zu 150 km/h sicher
- Montage im 90°-Winkel → Wind kann nicht untergreifen
- Herstellerlöcher am Modulrahmen → Garantie (25–30 Jahre) bleibt erhalten
6. Vorteile für Vermieter & Baugenossenschaften
- Keine Kosten und keine Haftung für den Vermieter
- Einheitliche, geprüfte Systeme bei allen Mietern
- Kein Risiko für die Gebäudesubstanz (zerstörungsfreie Montage, Rückbaupflicht)
- Positiver Beitrag zu Klimaschutz & Energiewende
Hinweis: Diese Übersicht dient der Klarstellung und Information.
Technische Nachweise (Praxisversuche, Berechnungen) können auf Wunsch vorgelegt werden.