Vermieter-Info Balkonkraftwerk
Information für Vermieter & Baugenossenschaften
Balkonkraftwerke sind energieerzeugende Haushaltsgeräte.
Hier findest du die wichtigsten Punkte zu Rechten und
Pflichten von Mietern und Vermietern sowie zur sicheren Montage.
1. Rechte des Mieters
- Anspruch auf Zustimmung zur Installation (§ 554 BGB / WEG, seit 2024)
- Eigentum am Balkonkraftwerk (vergleichbar mit Waschmaschine oder Kühlschrank)
- Nutzung des Geräts, solange die Montage zerstörungsfrei, rückbaubar und sicher ist
2. Pflichten des Mieters
- Zerstörungsfreie Montage – keine Bohrungen oder Beschädigungen an der Brüstung
- Regelmäßige Kontrolle der Halterungen (Drehmoment, Schraubenprüfung)
- Anmeldung im Marktstammdatenregister (MaStR), sofern erforderlich
- Sicherung bei amtlichen Unwetterwarnungen – siehe Abschnitt 7
3. Rechte des Vermieters
- Eigentum an der Brüstung schützt vor unzulässigen Veränderungen
- Kann auf einheitliches Erscheinungsbild bestehen
- Darf Nachweise zu Sicherheit, Statik und Brandschutz verlangen
4. Pflichten des Vermieters
- Zustimmung, wenn die Montage fachgerecht und optisch vertretbar ist
- Instandhaltung der Brüstung bleibt Teil der Gebäudepflicht
- Keine pauschale Ablehnung ohne sachlichen Grund
5. Technische Sicherheit
- Geprüfte Halterungen (z. B. 40×40 mm Alu-Profile) verwenden
- Tragfähigkeit bis ca. 150 kg/m bei 2-Schienen-Systemen
- Montage so, dass der Wind nicht untergreifen kann
- Herstellerlöcher am Modulrahmen nutzen → Garantie bleibt erhalten
6. Vorteile für Vermieter & Baugenossenschaften
- Keine Kosten und keine Haftung bei fachgerechter Montage
- Einheitliche, geprüfte Systeme bei allen Mietern
- Keine Beschädigung der Gebäudesubstanz
- Positiver Beitrag zu Klimaschutz & Energiewende
7. Rückbau & Sturm – klare Regeln (inkl. „Höhere Gewalt“)
7.1 Rückbau bei Auszug
- Pflicht des Mieters: Anlage vollständig demontieren und Balkon im Ursprungszustand übergeben.
- Frist: Spätestens zum Übergabetermin; Abnahme durch Vermieter oder Hausverwaltung.
- Nachweis: Kurzprotokoll oder Fotos vor/nach dem Rückbau empfohlen.
- Kosten: Grundsätzlich vom Betreiber/Mieter zu tragen.
7.2 Was ist Sturm oder „Höhere Gewalt?“ – Einfach erklärt!
„Höhere Gewalt“ bezeichnet ein außergewöhnliches Naturereignis, das trotz zumutbarer Vorsorge
(Gesamtsystem = Halterung + Modul + Montage) nicht verhindert werden kann.
Ab einer Windgeschwindigkeit von etwa 118 km/h betrifft dies alle Bauteile eines Wohngebäudes –
einschließlich Dachziegeln, Fenstern, Bäumen, Blumenkästen und Balkonbrüstungen – die auch
ohne Balkonkraftwerk durch „Höhere Gewalt“ beschädigt oder zerstört werden können.
Für die Praxis orientieren wir uns an den Windstärken nach Beaufort sowie den
Warnfarben des Deutschen Wetterdienstes (DWD).
| Windstufe (Beaufort) | Bezeichnung | Richtwert km/h | DWD-Farbe | Maßnahme am Balkonkraftwerk |
|---|---|---|---|---|
| 4 | Mäßiger Wind | 20–28 | – | Normalbetrieb; gelegentliche Sichtprüfung. |
| 5 | Frischer Wind | 29–38 | – | Normalbetrieb; lose Teile entfernen. |
| 6 | Starker Wind | 39–49 | – | Kontrolle von Steckverbindungen und Kabelwegen. |
| 7 | Steifer Wind | 50–61 | – | Zusätzliche Sichtprüfung; alles fest? |
| 8 | Stürmischer Wind | 62–74 | Orange | Zusätzlich sichern; Kabel fixieren, Abdeckungen prüfen. |
| 9 | Sturm | 75–88 | Orange | Abhängen vorbereiten (je nach Ort / Anleitung). |
| 10 | Schwerer Sturm | 89–102 | Rot | Abhängen durchführen; Stecker trennen, sicher lagern. |
| 11 | Orkanartiger Sturm | 103–117 | Violett | Temporärer Rückbau; sicher lagern. |
| 12 | Orkan | ≥118 | Violett | Rückbau / Höhere Gewalt – Versicherung je nach Police. |
NINA-App empfehlen: Installiere die NINA-App (amtliche Warnungen) und aktiviere dein Warngebiet.
So siehst du Orange,
Rot und
Violett rechtzeitig und kannst handeln.
TÜV-Richtwert (verständlich):
Viele TÜV-Prüfkonzepte prüfen Windbelastungen bis etwa 106 km/h (untere Spanne Windstärke 11).
Maßgeblich ist immer die konkrete Prüfbescheinigung des jeweiligen Produkts.
Bei den von uns getesteten Systemen gelten die Belastungstests und Praxisergebnisse unserer
Balkonkraftwerke als maßgeblicher Nachweis. Auch sie können bei „Höherer Gewalt“
(z. B. Orkan) naturgemäß nicht völlig widerstehen – genau wie andere Bauteile eines Gebäudes.
Unsere Belastungstests (Energiesparfux) – Systemgrenze:
Für hochwertige Halterungen und eine fachgerechte Montage setzen wir als praxisnahen Richtwert eine
maximale Belastbarkeit von bis zu etwa 125 km/h an. Dieser Wert entspricht dem
Orkanbereich (Windstärke 12) und liegt am oberen Ende dessen, was technisch sinnvoll und sicher ist.
Ab dieser Zone sprechen wir regelmäßig von „Höherer Gewalt“.
Maximale Belastung von PV-Modulen (Herstellerangaben):
Je nach Modultyp liegen die zulässigen mechanischen Lasten auf der Vorder- (Drucklast) und Rückseite (Soglast) meist zwischen
2 400 Pa und 5 400 Pa. Diese Werte geben an, welche Kräfte durch Wind oder Schnee das Modul aushält.
Die tatsächliche Windbeständigkeit hängt von mehreren Faktoren ab – z. B. Rahmenstärke, Klemmpunkten und Montageart.
Bitte immer das technische Datenblatt des jeweiligen Moduls beachten.
In der Praxis gilt: Das Gesamtsystem aus Halterung, Modul und Montage sollte bis etwa
125 km/h als oberer Richtwert (Systemgrenze) geplant werden.
Wiedereinhängen – einfache Regel:
Sobald die amtliche Warnung aufgehoben ist und für die nächsten 24 Stunden höchstens
die Warnstufe Orange gilt, darf die Anlage nach einer kurzen
Sicht- und Festigkeitsprüfung wieder eingehängt werden – sofern die Montageanleitung nichts anderes vorgibt.
7.3 Verantwortlichkeiten & Kommunikation – kompakt erklärt
- Mieter / Betreiber: verfolgt amtliche Wetterwarnungen (z. B. NINA-App) und setzt die in Abschnitt 7.2 genannten Maßnahmen rechtzeitig um. Das Abhängen oder Wiedereinhängen sollte kurz dokumentiert werden (z. B. mit Foto oder Notiz).
- Vermieter / Hausverwaltung: ist berechtigt, bei Warnstufen Rot oder Violett Sicherungs- oder Abnahmemaßnahmen zu verlangen (gemäß Vereinbarung, AGB oder WEG-Beschluss) und Nachweise anzufordern.
- Fairness-Prinzip: Bis einschließlich Orange liegt keine „Höhere Gewalt“ vor; ab Violett (Windstärke 11–12) gilt in der Regel „Höhere Gewalt“ – Versicherungsschutz abhängig von Police.
- Hinweis: Bitte immer beim eigenen Versicherer oder bei einer Verbraucher-Informationsstelle nachfragen, was abgedeckt ist.
8. Nachweise & Dokumente
- Montageanleitungen der Halterungs-, Modul- und Wechselrichter-Hersteller
- Fotos oder Stücklisten mit Befestigungspunkten und Bauteilübersicht
- Plan für DWD-Warnstufen Rot / Violett (Abhängen, Lagerort, Wiedereinhängen)
- Demontage- bzw. Übergabeprotokoll bei Auszug (optional zur Beweissicherung)
- Belastungsnachweise: Prüfberichte sowie Praxisergebnisse und Belastungstests (Energiesparfux) dienen als technische Grundlage und belegen die Systemstabilität unter praxisnahen Bedingungen bis ca. 125 km/h. Diese Unterlagen können auf Anfrage eingesehen oder projektbezogen vorgelegt werden.
